Allgemeine Geschäftsbedingungen Wessinger GmbH Hotel-Restaurant-Konditorei

 

Auftragsannahme

  1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) kommt durch die Annahme des Auftrags des Kunden durch das Hotel zustande. Besteller oder Veranstalter haften als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
  2. Das Hotel behält sich vor Tagungsräume – je nach Personenzahl – bestmöglich zu vergeben.
  3. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Tagungsräume anderweitig zu vermieten.
  4. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

 

Zimmerreservierung – Bereitstellung - Übergabe und Rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Gast von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  3. Wenn der Gast seine Reservierung mit einer Kreditkarte bestätigt, kann er auch eine Reservierungsgarantie nach 18:00 Uhr in Anspruch nehmen. Bei bestimmten Anreiseterminen und Preisen muss eine Vorauszahlung erfolgen. Bitte achten Sie bei Ihrer Buchung auf die genauen Bedingungen für Vorauszahlungen.
  4. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern eine Frühanreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Räumt der Gast das Zimmer nicht bis 11:00 Uhr, kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen weitergehende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises (Listenpreis) in Rechnung stellen und ab 18:00 Uhr 100%.
  6. Sollten die uns bekannt gegebenen Rechnungsdetails (z.B. Rechnungsadresse bzw. Splittung der Rechnung) nachträglich korrigiert werden müssen, wird pro Rechnungsänderung eine Bearbeitungsgebühr von € 5 erhoben.
  7. Unsere Hotelzimmer sind strikte Nichtraucherzimmer. Rauchen Gäste dennoch im Zimmer oder am offenen Fenster beteiligen wir den Gast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Bettwäsche usw.) mit € 100 in den Comfort Zimmern und mit € 200 in allen anderen Kategorien (First Class Doppelzimmer, Superior Doppelzimmer und Junior Suiten).

 

Stornierungsbedingungen:

  1. Stornierungen von Einzelreservierungen sind bis 14:00 Uhr am Anreisetag (Messezeiten und Eventzeiten ausgenommen) kostenfrei, in schriftlicher Form, stornierbar. Nicht stornierte bzw. nicht eingenommene Zimmer werden mit 80% der Logiskosten berechnet.
  1. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel zustimmt.
  1. Für Messe- und Gruppenreservierungen gelten folgende Stornierungsfristen und -kosten.

Bei Um- bzw. Abbestellung von Messe- und Gruppenreservierungen:

  • Bis 30 Tage vor Ankunft: keine Kosten
  • 29 bis 20 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistung
  • 19-10 Tage vor Ankunft: 45% der vereinbarten Leistung
  • 9-0 Tage vor Ankunft: 60% der vereinbarten Leistung
  1. Grundsätzlich wird sich das Hotel bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen (Zimmer oder Tagungsräume) anderweitig zu vergeben. Gelingt dies, so entstehen dem Besteller keinerlei Kosten. Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet dem Hotel bis 7 Tage vor Anreise der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

 

Tagungs- und Veranstaltungsräume:

  1. Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Tagungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer vorherigen Genehmigung des Hotels.
  2. Für Veranstaltungen stellen wir Ihnen unsere Räume ab einem Mindestumsatz von € 500,00 kostenfrei zur Verfügung.
  3. Die Räume sind am Veranstaltungstag bis Mitternacht reserviert, danach erlauben wir uns pro Stunde € 120,00 für Personal-Bereitstellungskosten in Rechnung zu stellen.
  4. Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Vorträgen usw. welche durch eine Gesamtrechnung gezahlt werden, ist Folgendes zu beachten: Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 2 Tage vor Veranstaltungs-beginn in schriftlicher Form übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
  5. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungs-teilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist generell nicht gestattet.
  6. Bei einer Stornierung des Vertrages sind folgende Ausfallkosten zu tragen:
  • Stornierung 4 -2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des zu erwartenden Umsatzes
  • weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75% des zu erwartenden Umsatzes
  • weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 85% des zu erwartenden Umsatzes

Der zu erwartende Umsatz basiert auf der vorkalkulierten Nettosumme. Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden.

 

Haftung des Bestellers / Veranstalters

  1. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- oder Abbauarbeiten oder während der Veranstaltung (des Aufenthaltes) verursacht werden, haftet der Besteller / Veranstalter ohne Verschuldungsnachweis.
  2. Der Kunde/Besteller haftet für alle selbstverursachten Schäden an Gebäude oder Inventar. Bei Veranstaltungen auch für die Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursachte Schäden.
  3. Verstößt der Kunde gegen das Nichtraucherschutzgesetz haftet er für die deswegen gegen das Hotel und Restaurant verhängten Bußgelder.

 

Haftung des Hotels und Restaurants

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels und Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels oder Restaurants auftreten, wird das Hotel und Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der ist verpflichtet das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach 702 Abs. 1 BGB mit maximal € 3500 pro Gast, wobei für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten dieser Höchstsatz auf € 800 pro Person reduziert ist. Geld- und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von € 3.500 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dies nicht unverzüglich dem Hotel schriftlich zur Anzeige gebracht hat.
  3. Für eine weitergehende Haftung des Hotels und Restaurants gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Weck- oder Nachrichtenaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
  5. Post und Warensendungen für die Gäste und Kunden werden mit Sorgfalt behandelt.
    Das Hotel und Restaurant übernimmt die in seinem Rahmen mögliche Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch- gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

 

Schlussbestimmungen:

  1. Änderungen oder Ergänzungen der Antragsannahme, des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels und Restaurants.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels und Restaurants. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 2 der ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels und Restaurants.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme und Restaurantaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der MwSt. gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.

Alle Preise verstehen sich in der angegebenen Währung, inklusive MwSt. und ohne Provision für den Kunden.

Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

 

Stand: Januar 2023

Wessinger GmbH, Alicestr. 2, 63263 Neu-Isenburg
Tel. 06102 8080
www.wessinger.com

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